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Deutsches Konsulat: Hoechst House, 10th Floor, Nariman Point, Bombay, T 232422, 232517 Zollbestimmungen / Einkäufe verschickenEingeführt werden dürfen alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Alles, was darüber hinaus geht, wird in den Paß eingetragen. Das gilt auch für die meisten elektrischen Kleingeräte. Das entsprechende Formblatt heißt bei größeren Mengen 'Tourist Baggage Re-Export Form'. Ohne Probleme einzuführen sind ein Fotoapparat mit bis zu 50 Filmen.
Ausgeführt werden dürfen außer den eingeführten Gegenständen alle Souvenirs, auch etwas wertvollere, solange sie nicht älter als 100 Jahre sind. »Pakete senden - Paßt auf, wenn ihr Waren kauft, die ihr gegen Anzahlung an den heimatlichen Flughafen geschickt bekommt, woraufhin ihr bei Empfang den Rest auf eine verabredete Bank überzahlt. Wenn die nötigen Papiere nicht gleichzeitig mit der Ware ankommen, kann euch das teuer zu stehen kommen. Achtet darauf, daß beides gleichzeitig abgesendet wird. Viel Ärger gibt es auch beim Zoll bzw. wegen der Einfuhrumsatzsteuer. Da die entsprechenden Erklärungen kompliziert sind und ihr eventuell für teures Geld einen 'Profi' dafür anstellen müßt, ist es insgesamt besser, gekaufte Gegenstände, soweit es finanziell vertretbar ist, mit zum Reisegepäck zu nehmen. Indien Reise | Indien Beachten | Indien Gesundheit | Indien Impfungen | Indien Medikamente | Indien Kultur |
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