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Banken: Einlagensicherung / Haftung der Bankenaufsicht

Bankkunden haben im Fall der Pleite ihres Geldinstituts keine Ansprüche gegen die staatliche Bankenaufsicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (Eu GH) in Luxemburg entschieden. Auch für ein verspätetes oder unzureichendes Einschreiten seien die zuständigen Behörden nicht haftbar zu machen. Nach Ansicht der Richter ist europaweit verbindlich lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. (Quelle: »www.tagesschau.de)

  • Das sind die nach EU-Recht geforderten Mindestsicherungsgrenzen. Gerade in Deutschland liegt die tatsächliche Sicherungsgrenze bei praktisch allen Banken weitaus höher (z.B. beim Einlagensicherungsfonds der privaten Banken bei 30 % des Eigenkapitals pro Kunde, also nach praktischen Maßstäben unbegrenzt). »http://www.termingeld-vergleich.de/termingeld-vergleich.htm unter "Einlagensicherung".

  • Wer soll den das bitteschön absichern. Okay, wenn eine klitzekleine Bank pleite ginge, dann mag das noch hinhauen.

Aber wenn - und um diesen Fall der Fälle geht es ja beim Banken-Crash - die große Kettenreaktion losgeht, dann ist vielleicht sogar die Mindestsicherung noch unbezahlbar.

  • gilt der Einlagensicherungsfonds bei der strukturellen Bankenkrise noch ? Ich denke, nicht, das hat doch Breuer damals ausgerufen und verkündigt, so weit ich mich erinnere. Ich würde auf diese Sicherung keinen Pfiffer wetten - nicht mal nen wurmstichigen.

Immobilienfonds

"Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) kann ein offener Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen für bis zu zwei Jahren aussetzen. Die Anleger würden dann erst einmal nicht mehr an ihr Geld kommen."

Soviel zu vermeintlich sicheren Anlagen in Imobilienfonds. Wenn die Fonds Immobilien in grossen Stil verkaufen müssen, um die Liquidität zu schaffen, die Fondbesitzer ausbezahlen zu können, droht auch den normalen Immobilienbesitzern Ungemach in Folge von Wertverlust.

Hilferufe an den Staat sind sicher ein probates Mittel das Schlimmste aufzuschieben, jedoch ganz sicher nicht um es zu verhindern...


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