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Banken: Einlagensicherung / Haftung der BankenaufsichtBankkunden haben im Fall der Pleite ihres Geldinstituts keine Ansprüche gegen die staatliche Bankenaufsicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (Eu GH) in Luxemburg entschieden. Auch für ein verspätetes oder unzureichendes Einschreiten seien die zuständigen Behörden nicht haftbar zu machen. Nach Ansicht der Richter ist europaweit verbindlich lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. (Quelle: »www.tagesschau.de)
Aber wenn - und um diesen Fall der Fälle geht es ja beim Banken-Crash - die große Kettenreaktion losgeht, dann ist vielleicht sogar die Mindestsicherung noch unbezahlbar.
Immobilienfonds"Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) kann ein offener Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen für bis zu zwei Jahren aussetzen. Die Anleger würden dann erst einmal nicht mehr an ihr Geld kommen." Soviel zu vermeintlich sicheren Anlagen in Imobilienfonds. Wenn die Fonds Immobilien in grossen Stil verkaufen müssen, um die Liquidität zu schaffen, die Fondbesitzer ausbezahlen zu können, droht auch den normalen Immobilienbesitzern Ungemach in Folge von Wertverlust. Hilferufe an den Staat sind sicher ein probates Mittel das Schlimmste aufzuschieben, jedoch ganz sicher nicht um es zu verhindern... Category.PolitikUndGesellschaft Category.TradingZone Category.DieOligarchen Category.SystemFehler |
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